Oktober 2021 / INVESTMENT INSIGHTS
Klimabezogene Aktionärsbeschlüsse unter der Lupe
Die Komplexität und Vielfalt der Aktionärsbeschlüsse erfordern einen umsichtigen Ansatz bei Abstimmungen.
Auf den Punkt gebracht
- Aktionärsbeschlüsse rund um die Themen Klima und Klimaschutz haben die Hauptversammlungssaison 2021 geprägt – ein klares Indiz dafür, wie bedeutend Klimafragen mittlerweile sind.
- In den kommenden Jahren dürfte es klimabezogene Aktionärsbeschlüsse aufgrund der Eskalationsstrategien von institutionellen Anlegern noch häufiger geben.
- Klimafragen sind von großer Dringlichkeit und Abstimmungen können kontrovers sein. Die eingebrachten Vorschläge sind in ihrer Art allerdings so unterschiedlich, dass bei Abstimmungen ein nuancierter, auf den Einzelfall abgestimmter Ansatz notwendig ist.
Aktionärsbeschlüsse mit Bezug zum Klima und zum Klimaschutz sind in der Hauptversammlungssaison häufig ein viel beachtetes Thema, das für Anleger, Aktivisten und Lobbyisten sowie für die breite Öffentlichkeit von großem Interesse ist. In Anbetracht der zahlreichen Wetterereignisse, die in vielen Ländern und Gegenden in den letzten Jahren große, teils verheerende Schäden verursacht haben, ist das vielleicht keine Überraschung. Eine ganze Reihe von Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen prognostizieren, dass durch die Erwärmung der Erdatmosphäre in den kommenden Jahrzehnten noch katastrophalere Auswirkungen drohen. Dadurch stehen nun zwei Fragen im Mittelpunkt: Wie tragen Unternehmen zum Klimawandel bei und wie bereiten sich die Anleger auf die damit verbundenen systemischen Risiken vor?
Die wachsende Sorge der Anleger über den Klimawandel und seine Folgen lässt sich an der Zunahme der Aktionärsbeschlüsse rund um die Themen Klima und Klimaschutz in den letzten Jahren ablesen. Tatsächlich gab es auch bei den Hauptversammlungen im Jahr 2021 (Stand: 31. März) vor allem in Europa und den USA eine Reihe von Aktionärsbeschlüsse zu vielen verschiedenen Themen. Die diesjährigen Versammlungen liefern uns aktuelle Beispiele, mit deren Hilfe wir unsere Herangehensweise bei Abstimmungen zu einem teils sehr hitzig diskutierten Themenkomplex veranschaulichen können.
Die Themen Klima und Klimaschutz sowie neue regulatorische und brancheninterne Initiativen rücken immer stärker in den Fokus. Von Anlageverwaltern verlangt dies ein höheres Maß Transparenz über die Grundlagen für ihr Abstimmverhalten. Bei Aktionärsbeschlüssen entscheiden wir von Fall zu Fall über unsere Abstimmempfehlungen. Dabei betrachten wir die Merkmale der geforderten Veränderungen, aber auch die Zweckmäßigkeit etwaiger reglementierender Maßnahmen, die dabei möglicherweise festgelegt werden.
Aktionärsbeschlüsse zum Thema Klima prägten die Hauptversammlungssaison 2021
Bei den Hauptversammlungen in diesem Jahr gab es eine Vielzahl von Aktionärsbeschlüssen mit Klimabezug, vor allem in Branchen mit hoher Klimawirkung, wie dem Energie-, dem Industrie- und dem Finanzsektor. Laut Daten der Nachhaltigkeitsorganisation Ceres wurden zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. März 2021 (Stand: 31. März) 136 Aktionärsbeschlüsse zu den Themen Klima und Klimaschutz vorgelegt. Knapp die Hälfte davon wurde bei der Jahreshauptversammlung (JHV) des betreffenden Unternehmens zur Abstimmung gebracht. Die übrigen Vorschläge wurden entweder zurückgezogen oder nach Rücksprache mit der US-Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC von der Abstimmung ausgenommen, d. h. „gestrichen“ (siehe Fußnote Abb. 1).
Themen von klimabezogenen Aktionärsbeschlüssen – Jahreshauptversammlungen 2021 weltweit
(Abb. 1) Aktionärsbeschlüsse zu Klimathemen gewinnen zunehmend an Bedeutung
Diese Aktionärsbeschlüsse des Jahres 2021 betrafen ein breites Spektrum von Themen, meist sollten sie die Unternehmen aber dazu verpflichten, die Treibhausgasemissionen zu mindern und über klimabezogene Lobbyarbeit zu berichten. Andere Aktionärsbeschlüsse mit Klimabezug, bei denen es nicht um Treibhausgasemissionen ging, bezogen sich auf Themen wie die Abfallbewirtschaftung (zum Beispiel die Entsorgung von Kunststoffabfällen und Initiativen zu deren Recycling) oder die Entwaldung. Die 31 im Jahr 2021 eingebrachten Aktionärsbeschlüsse mit Klimabezug, die Ceres, Climate Action 100+ oder ShareAction als „wichtig“ oder „bedeutsam“ einstufte und bei denen wir einen direkten Bezug zum Klima und Klimaschutz sahen, erhielten bei der JHV eine Zustimmung von im Schnitt 44%.
Daneben wurden im Jahr 2021 bei den JHV einiger US-amerikanische Versorgungs- und Energieunternehmen die Aktionäre aufgerufen, gegen den Aufsichtsrat oder Vortand zu stimmen, wenn das Unternehmen als Nachzügler in Klimafragen angesehen wurde. Letzten Endes hatte keine dieser Initiativen Erfolg und sie erhielten durchweg auch nur wenig Unterstützung.
Mitsprache in Klimaschutzfragen
Bei den JHV dieses Jahres war ferner festzustellen, dass deutlich häufiger über mehr Mitsprache in Klimaschutzfragen abgestimmt wurde, um die Unternehmen zu verpflichten, ihre Klimastrategie oder Übergangsplanung durch eine nicht verbindliche Abstimmung absegnen zu lassen. Die erste Abstimmung dieser Art wurde im Oktober 2020 vom Children’s Investment Fund (TCI) bei dem spanischen Flughafenbetreiber Aena angestrengt. Unterstützt wurde der Vorstoß von 98% der Aktionäre, unter anderem von T. Rowe Price. TCI ist nach dem spanischen Staat der zweitgrößte Aktionär von Aena.1 Der Auslöser für den Antrag war die große Enttäuschung von TCI über die Reaktion des Unternehmens auf Forderungen nach einer besseren Klimaberichterstattung.
TCI setzt sich seit Langem dafür ein, dass Unternehmen (i) jährlich über ihre Emissionen und Pläne berichten, wie sie diese Emissionen senken wollen, und (ii) jährlich eine Konsultativabstimmung über diesen Plan und die Leistungen in Bezug auf diesen Plan durchführen. In der Praxis konnten wir verschiedene Ansätze zur Umsetzung beobachten. Einige Unternehmen schlugen vor, alle drei Jahre über die Klimastrategie statt jährlich über die Berichterstattung abstimmen zu lassen, andere Unternehmen boten beides an. Einige Unternehmen verfolgen den Ansatz, nur ein einziges Mal („einmal und fertig“) abstimmen zu lassen, andere würden sich zu regelmäßigen Abstimmungen durch die Aktionäre verpflichten.
Mitunter hat das Unternehmen der Mitsprache in Klimaschutzfragen bereits zugestimmt, sodass über einen Vorschlag abgestimmt wird, der von der Geschäftsleitung unterstützt wird und bei dem der Vorstand empfiehlt, mit „Ja“ zu stimmen. In anderen Fällen hat das Unternehmen der Mitsprache in Klimaschutzfragen noch nicht zugestimmt, sodass die Abstimmung aufgrund eines Aktionärsbeschlusses erfolgt. Anträge, die auf mehr Mitspracherecht in Klimaschutzfragen abzielen, finden in Europa mehr Unterstützung als in Nordamerika.
Qualität und Absicht von Aktionärsbeschlüssen sorgfältig bewertet werden
Klimabezogene Beschlussvorschläge werden nicht immer von den Aktionären selbst vorgelegt. Mitunter versuchen auch Aktivisten wie Interessengruppen mit ökologischen und sozialen Anliegen, Anleger und deren Stimmrechte bei JHV für ihre Ziele und Zwecke zu gewinnen. Dies ist häufiger in bestimmten bedeutenden Märkten wie den USA, Skandinavien und Japan zu beobachten, wo die Anforderungen für die Vorlage von Beschlussvorschlägen weniger streng sind. Man weiß, dass einige Gruppen über mehrere Jahre hinweg bei den JHV desselben Unternehmens Beschlussvorschläge in jeweils nur leicht abgewandelter Form einreichen. Sie wollen den Druck auf das Unternehmen konstant hoch halten, auch wenn ihre Beschlussvorschläge unter den Aktionären zunächst nur wenig positive Resonanz finden. Klimabezogene Beschlussvorschläge verschwinden daher nach dem ersten Scheitern nicht zwangsläufig in der Versenkung.
Aktionärsbeschlüsse weisen deutlich erkennbare Qualitätsunterschiede auf, vor allem wenn die Kriterien für deren Zulassung weniger streng sind. Beschlussvorschläge von einzelnen Investoren sind in der Regel von geringerer Qualität, während solche von großen, institutionellen Anlegern gewöhnlich mehr Substanz haben und normalerweise durch eine genauere Prüfung gewürdigt werden müssen. Die Qualität von Beschlussvorschlägen spiegelt sich häufig in der breiten regionalen Unterstützung wider, die sie erhalten.
Auch inwieweit ein Beschlussvorschlag den Umgang des Unternehmens mit einem Klimathema reglementieren will, kann variieren. Dies kann Einfluss auf unsere Entscheidung haben, ob wir ihn unterstützen oder nicht. Selbst wenn wir im Grundsatz zustimmen, sind wir mit der Abhilfemaßnahme vielleicht nicht immer einverstanden.
Ebenso kann es sein, dass Beschlussvorschläge, die Aktivisten bei den JHV mehrerer Unternehmen einreichen, die Unterschiede zwischen den Unternehmen sowie deren Eigenheiten nicht immer berücksichtigen und nicht auf deren konkrete Tätigkeit zugeschnitten sind. Beispielsweise waren einige Beschlussvorschläge einer Aktivistengruppe, die bei den JHV von BP und Shell eingebracht wurden, nahezu identisch. Sie sollten die beiden Unternehmen verpflichten, Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen Scope 1 bis 3 zu formulieren.2 Doch beide Unternehmen haben solche Ziele längst festgelegt, und die Vorschläge forderten auch keine wesentlichen zusätzlichen Offenlegungen oder Ziele. Dagegen wurde ein ähnlicher Beschlussvorschlag bei der JHV von Chevron von einer Aktionärsmehrheit unterstützt, weil das Unternehmen noch keine Ziele für die Minderung von Scope 3-Emissionen formuliert hat.
Fundamentalanalysen auf Einzelfallbasis
Bei T. Rowe Price werden klimabezogene Aktionärsbeschlüsse von unseren Governance- und Responsible-Investing-Teams auf Einzelfallbasis analysiert. Um zu einer Abstimmempfehlung zu gelangen, betrachten wir:
- die jeweilige Situation des Unternehmens (einschließlich des aktuellen Umfangs der Offenlegung);
- die Klimastrategie des Unternehmens und
- die Wesentlichkeit des Problems für das Unternehmen, also inwieweit es mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu tun hat.
Beschlussvorschläge, die übertrieben reglementierend sind (ob klimabezogen oder nicht), werden wir, wie erwähnt, wahrscheinlich nicht unterstützen, weil sie meist einem Versuch des Mikromanagements des Unternehmens gleichkommen. Auch wenn das Unternehmen unserer Ansicht nach bereits ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um die genannten Probleme anzupacken, werden wir unsere Unterstützung wahrscheinlich versagen.
Unsere Beurteilung der Maßnahmen des Unternehmens kann zwar je nach Region und Industriezweig variieren, wir betrachten aber unter anderem die konkreten Maßnahmen in Abbildung 2.
Beurteilungsrahmen für klimabezogene Maßnahmen
(Abb. 2) Wesentliche Bereiche für Analysen bei einem fundamentalen, einzelfallorientierten Ansatz
Hauptversammlungssaison 2021 – Abstimmverhalten von T. Rowe Price bei klimabezogenen Aktionärsbeschlüssen
Nachfolgend zeigen wir anhand von zwei Beispielen, wie wir entsprechend diesem grundlegenden Bewertungsrahmen bei JHV im Jahr 2021 an klimabezogene Aktionärsbeschlüsse herangegangen sind und worauf wir im jeweiligen Fall unsere Entscheidung gründeten.
Klimabezogene Aktionärsbeschlüsse dürften weiter im Fokus stehen
Von den Aktionärsbeschlüssen abgesehen, suchen viele Anleger nach möglichen Abstimmstrategien, die auf den Klimawandel ausgerichtet sind und mit denen sie Bedenken auch bei Abstimmungen über „normale“ Tagesordnungspunkte zum Ausdruck bringen können, etwa bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Anträgen zur Vergütung von Führungskräften oder bei der Annahme der Jahresberichte. Gibt es keinen geeigneten eigenen Tagesordnungspunkt, bei dem Anleger ihre Ansichten und Meinungen zu Umwelt- und sozialen Themen ausdrücken können, könnten diese Anliegen künftig zunehmend bei Abstimmungen über „normale“ Tagesordnungspunkte thematisiert werden.
Die Sorge über die Risiken des Klimawandels genießt bei Anlegern in aller Welt immer mehr Priorität. Die Bedenken rund um dieses Thema dürften bei den JHV Anlass zu immer mehr Aktionärsbeschlüssen geben. Die Dringlichkeit des Klimawandels, die wachsende Sorge der Gesellschaft und der regulatorische Druck machen transparente, strukturierte Ansätze bei der Entwicklung von Abstimmempfehlungen erst recht erforderlich.
Aufgrund der ganz unterschiedlichen Themen, Qualität und Beweggründe der Antragsteller kann es in der Praxis einen allgemeingültigen Ansatz nicht geben. Um letztendlich zu erreichen, dass Unternehmen wirklich im Kampf gegen den Klimawandel aktiv werden, ist es erst einmal nötig, Aufschluss über die Qualität und die potenzielle Wirksamkeit jeder vorgeschlagenen Maßnahme zu gewinnen.
Ausblick auf die JHV-Saison 2022
Bei T. Rowe Price sind wir der Ansicht, dass mehr Mitsprache in Klimaschutzfragen als Strukturgeber für den Dialog zwischen Unternehmen und ihren Aktionären nicht davon ablenken darf, dass für den Übergangsplan für den Klimaschutz und für die Bewertung, die Festlegung sowie die Beaufsichtigung der Umsetzung dieses Plans die obersten Gremien eines Unternehmens verantwortlich sind. Das Abstimmverhalten bei der Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats bleibt der Mechanismus schlechthin für Aktionäre, um ihre Besorgnis über die Bewältigung von Klimarisiken durch das Unternehmen zum Ausdruck zu bringen.
Im Jahr 2022 plant T. Rowe Price, noch häufiger gegen Aufsichtsratsmitglieder zu stimmen, die der Beaufsichtigung wesentlicher Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken nicht nachkommen. Bei Unternehmen in Sektoren, die in hohem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen sind und nicht genügend Veränderungsbereitschaft für eine kohlenstoffarme Zukunft gezeigt haben, sind Abstimmungen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden oder das betreffende Ausschussmitglied nicht auszuschließen.
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